BREXIT und Umsatzsteuer

Das Vereinigte Königreich (VK) ist nunmehr nach der Ratifizierung des Brexit-Deals (Annahme des Austrittsabkommens durch das Britische Oberhaus am 22. Januar 2020) zum 31. Januar 2020 formal aus der EU ausgeschieden.

Es gibt allerdings derzeit eine Übergangsphase bis Ende 2020, nach der das VK trotz des formalen Austritts in dieser Übergangsphase noch im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion verbleibt und in dieser Zeit noch sämtliche EU-Regeln Anwendung finden. Wo erforderlich ist allerdings zu beachten, dass die zollrechtliche Abwicklung in Bezug auf das Präferenzrecht/den Warenursprung ungeklärt ist.“

Nachgelesen werden kann dies beim Zoll im Internet:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Brexit/brexit_node.html oder

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2020/wup_brexit_sachstand1.html