{"id":640,"date":"2020-03-26T17:06:44","date_gmt":"2020-03-26T16:06:44","guid":{"rendered":"http:\/\/bell-steuerberatung.de\/?p=640"},"modified":"2020-04-26T19:06:31","modified_gmt":"2020-04-26T17:06:31","slug":"quick-fixes-neuerungen-in-der-umsatzsteuer-ab-dem-1-januar-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bell-steuerberatung.de\/?p=640","title":{"rendered":"Quick Fixes \u2013 Neuerungen in der Umsatzsteuer ab dem 1. Januar 2020"},"content":{"rendered":"\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-kfp00-f8f736ab391e249b07c11b308d577c8a\">\n.flex_column.av-kfp00-f8f736ab391e249b07c11b308d577c8a{\nborder-radius:0px 0px 0px 0px;\npadding:0px 0px 0px 0px;\n}\n<\/style>\n<div  class='flex_column av-kfp00-f8f736ab391e249b07c11b308d577c8a av_one_full  avia-builder-el-0  avia-builder-el-no-sibling  first flex_column_div av-zero-column-padding  '     ><p>\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-av_heading-3a87e8bea57410158b58c21b65a77912\">\n#top .av-special-heading.av-av_heading-3a87e8bea57410158b58c21b65a77912{\npadding-bottom:10px;\n}\nbody .av-special-heading.av-av_heading-3a87e8bea57410158b58c21b65a77912 .av-special-heading-tag .heading-char{\nfont-size:25px;\n}\n.av-special-heading.av-av_heading-3a87e8bea57410158b58c21b65a77912 .av-subheading{\nfont-size:15px;\n}\n<\/style>\n<div  class='av-special-heading av-av_heading-3a87e8bea57410158b58c21b65a77912 av-special-heading-h3  avia-builder-el-1  el_before_av_textblock  avia-builder-el-first '><h3 class='av-special-heading-tag '  itemprop=\"headline\"  >Quick Fixes \u2013 Neuerungen in der Umsatzsteuer ab dem 1. Januar 2020<\/h3><div class=\"special-heading-border\"><div class=\"special-heading-inner-border\"><\/div><\/div><\/div><br \/>\n<section  class='av_textblock_section av-9o1r4-a55731ccf2116222d9980f0389f2c945 '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/BlogPosting\" itemprop=\"blogPost\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><p>Das Bundeskabinett hat am 31. Juli 2019 ein Gesetz zur weiteren steuerlichen F\u00f6rderung der Elektromobilit\u00e4t und zur \u00c4nderung weiterer steuerlicher Vorschriften, das sogenannte \u201eJahressteuergesetz 2019\u201c, auf den Weg gebracht. Hier werden auch \u00c4nderungen zur Umsetzung der sog. Quick Fixes vorgenommen. Diese \u00c4nderungen sind nun zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.<\/p>\n<p><strong>Was sind die Quick Fixes?<\/strong><\/p>\n<p>Die Quick Fixes geh\u00f6ren zur gro\u00dfen Mehrwertsteuerreform der EU, die sukzessive bis 2022 die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) \u00e4ndert. Mit den Quick Fixes werden folgende Vorschriften \u00fcberarbeitet und EU-weit einheitlich geregelt:<\/p>\n<ul>\n<li>Regelungen f\u00fcr innergemeinschaftliche Lieferungen und das innergemeinschaftliche Verbringen<\/li>\n<li>EU-weite Einf\u00fchrung von Regelungen f\u00fcr Konsignationslager<\/li>\n<li>EU-weite Einf\u00fchrung von Regelungen f\u00fcr Reihengesch\u00e4fte<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Folgenden werden die \u00c4nderungen kurz vorgestellt.<\/p>\n<p><strong>Neue Voraussetzungen f\u00fcr die Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen (IG) Lieferungen<\/strong><\/p>\n<p>Nach den bisherigen Regelungen war die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt ID) lediglich eine formelle Voraussetzung f\u00fcr die Steuerfreiheit einer IG Lieferung. Stand fest, dass die Ware an einen anderen Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat geliefert wurde, war eine fehlende oder ung\u00fcltige USt ID des Warenempf\u00e4ngers grunds\u00e4tzlich nicht sch\u00e4dlich f\u00fcr die Steuerfreiheit der Lieferung.<\/p>\n<p>Nach \u00a7 6a Abs. 1 S.1 Nr. 4 UStG ist die Steuerbefreiung nunmehr zus\u00e4tzlich abh\u00e4ngig davon, dass der Abnehmer gegen\u00fcber dem Unternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte g\u00fcltige USt ID verwendet. Weiterhin setzt die Steuerfreiheit nunmehr voraus, dass der Lieferant den Umsatz rechtzeitig und korrekt in seiner Zusammenfassenden Meldung meldet. Ist dies nicht gegeben, unterliegt die Lieferung der Umsatzsteuer ohne nachtr\u00e4gliche Heilungsm\u00f6glichkeit.<\/p>\n<p>Damit gewinnen regelm\u00e4\u00dfige qualifizierte Abfragen der G\u00fcltigkeit der USt ID erheblich an Bedeutung.<\/p>\n<p><strong>Belegnachweis f\u00fcr IG Lieferungen<\/strong><\/p>\n<p>Nach den EU-Regelungen (Art. 45a MWStVO) gilt nun eine widerlegbare Vermutungsregel f\u00fcr den Nachweis, dass ein Gegenstand in einen anderen Mitgliedsstaat gelangt ist. Das bedeutet, sofern bestimmte Nachweise vorliegen, wird grunds\u00e4tzlich vermutet, dass die Voraussetzungen f\u00fcr eine steuerfreie IG Lieferung vorliegen. Die Finanzbeh\u00f6rde kann diese Vermutung durch konkrete Tatsachen widerlegen. Ist dies der Fall, muss der Steuerpflichtige den weiteren Nachweis f\u00fcr die Steuerfreiheit f\u00fchren.<\/p>\n<p>Ausschlaggebend f\u00fcr den Belegnachweis ist, ob die Transportverantwortung beim Lieferanten oder beim Empf\u00e4nger liegt. Eine Unterscheidung zwischen Bef\u00f6rderung und Versendung erfolgt nicht mehr.<\/p>\n<p>Nachweis bei Warentransport durch Lieferanten:<\/p>\n<ul>\n<li>Lieferer verf\u00fcgt \u00fcber mindestens zwei sich nicht widersprechende Belege von Personen, die von ihm und vom Erwerber unabh\u00e4ngig sind (zum Beispiel: unterzeichneter CMR-Frachtbrief, Konnossement, Luftfracht-Rechnung, Rechnung des Bef\u00f6rderers der Gegenst\u00e4nde) oder<\/li>\n<li>Lieferer verf\u00fcgt \u00fcber einen der oben genannten Belege und ein anderes Dokument:\n<ul>\n<li>Versicherungspolice f\u00fcr Bef\u00f6rderung\/Versendung der Gegenst\u00e4nde oder<\/li>\n<li>Bankunterlagen, die die Bezahlung des Versands\/der Bef\u00f6rderung der Gegenst\u00e4nde belegen<\/li>\n<li>\u00f6ffentliche Unterlagen wie zum Beispiel eines Notars, der die Ankunft im Bestimmungsland best\u00e4tigt oder<\/li>\n<li>Quittung des Lagerinhabers im Bestimmungsmitgliedsstaat<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nachweis bei Warentransport durch den Empf\u00e4nger (Abholung):<\/p>\n<ul>\n<li>Der Lieferer ben\u00f6tigt zus\u00e4tzlich zu den 2 Belegen eine schriftliche Erkl\u00e4rung des Empf\u00e4ngers, dass der Liefergegenstand von ihm oder auf seine Rechnung von einem Dritten bef\u00f6rdert oder versendet wurde. Diese ist bis sp\u00e4testens zum 10. Tag des auf die Lieferung folgenden Monats vorzulegen. Die Erkl\u00e4rung muss folgende Angaben enthalten (\u00e4hnlich der Gelangensbest\u00e4tigung):\n<ul>\n<li>Ausstelldatum<\/li>\n<li>Name und Anschrift des Erwerbers<\/li>\n<li>Menge und Art der Gegenst\u00e4nde<\/li>\n<li>Ankunftsdatum und \u2013ort der Gegenst\u00e4nde<\/li>\n<li>Bestimmungsmitgliedsstaat<\/li>\n<li>bei Fahrzeugen die Identifikationsnummer des Fahrzeugs<\/li>\n<li>Identifikation der Person, die die Gegenst\u00e4nde auf Rechnung des Erwerbers entgegennimmt<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nach Art. 131 MWStSystRL ist es Sache der Mitgliedsstatten, die Nachweisf\u00fchrung f\u00fcr Steuerbefreiungen zu regeln, auch der f\u00fcr IG Lieferungen. Die Regelungen der MWStVO legen damit die einzuhaltende H\u00f6chstgrenze f\u00fcr den Belegnachweis fest. Gleichzeitig wird durch die Beibehaltung der \u00a7\u00a7 17a und 17b als \u00a7\u00a7 17b und 17c UStDV verbindlich festgelegt, dass der Nachweis in Deutschland auch wie bisher gef\u00fchrt werden kann.<\/p>\n<p><strong>Neuregelungen bei den Reihengesch\u00e4ften<\/strong><\/p>\n<p>Nach dem neuen Absatz 6a in \u00a7 3 des UStG ist nun gesetzlich geregelt, dass nur eine der Lieferungen im Reihengesch\u00e4ft die steuerbefreite IG Lieferung sein kann. Seit 1. Januar 2020 ist die Frage der Zuordnung dieser Lieferung nun einheitlich in der EU geregelt. Neu wurde daf\u00fcr der Begriff des \u201eZwischenh\u00e4ndlers\u201c eingef\u00fchrt. Dies ist ein Unternehmer in der Lieferkette, der zugleich Abnehmer und Lieferer ist. Die Neuregelungen lehnen sich an bisher geltendes deutsches Recht an:<\/p>\n<ul>\n<li>Liegt die Bef\u00f6rderung\/Versendung in der Verantwortung des 1. Lieferers in der Reihe (versendet er die Gegenst\u00e4nde selbst oder auf eigene Rechnung durch einen Dritten) kann die steuerbefreite Bef\u00f6rderung\/Versendung nur der 1. Lieferung zugeschrieben werden.<\/li>\n<li>Bei Bef\u00f6rderung\/Versendung auf Rechnung des letzten Abnehmers in der Reihe kann die steuerbefreite Bef\u00f6rderung\/Versendung nur der letzten Lieferung zugeordnet werden.<\/li>\n<li>Ist einer der Zwischenh\u00e4ndler innerhalb der Reihe f\u00fcr den Transport verantwortlich, gilt grunds\u00e4tzlich die Lieferung an ihn als die bewegte Lieferung. Dies kann widerlegt werden, indem der Zwischenh\u00e4ndler seinem Lieferanten seine USt ID des Abgangsstaates mitteilt.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Vereinfachungsregelung f\u00fcr Konsignationslager<\/strong><\/p>\n<p>Zur Umsetzung der EU-Regelungen f\u00fcr Konsignationslager wurde ein neuer des \u00a7 6b ins UStG eingef\u00fcgt. Dieser gilt f\u00fcr Warenlieferungen von einem Mitgliedsstaat (A) in ein Lager, welches sich in einem anderen Mitgliedsstaat (B) befindet.<\/p>\n<p>Nach den Neuregelungen kann nunmehr eine direkte IG Lieferung von A an den Kunden im Mitgliedsstaat B angenommen werden, wenn die Entnahme der Waren aus dem Lager durch den Abnehmer innerhalb von 12 Monaten nach der Einlagerung erfolgt und die nachfolgenden Voraussetzungen erf\u00fcllt sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Der vollst\u00e4ndige Name und die vollst\u00e4ndige Anschrift des Erwerbers der Ware ist dem Unternehmer (Lieferer) zum Zeitpunkt des Beginns der Bef\u00f6rderung oder Versendung des Gegenstands bekannt und der Gegenstand verbleibt nach der Lieferung an den Erwerber im Bestimmungsland B.<\/li>\n<li>Der Lieferant aus A ist nicht im Zielland B ans\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Der Erwerber in Land A hat gegen\u00fcber dem Unternehmer bis zum Beginn der Bef\u00f6rderung oder Versendung eine ihm vom Bestimmungsmitgliedstaat erteilte USt ID verwendet.<\/li>\n<li>Der Lieferant erf\u00fcllt seine Aufzeichnungs- und Meldepflichten (spezielles Register beim BZSt).<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Zertifizierter Steuerpflichtiger<\/strong><\/p>\n<p>Die zun\u00e4chst auf EU-Ebene vorgeschlagenen Regelungen f\u00fcr einen zertifizierten Steuerpflichtigen sind nicht umgesetzt worden, werden aber weiterhin diskutiert.<\/p>\n<p><strong>Wenn Sie Fragen hierzu haben oder weiterf\u00fchrende Informationen ben\u00f6tigen, sprechen oder schreiben Sie mich gerne an.<\/strong><\/p>\n<\/div><\/section><\/p><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat am 31. 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