Kommt bald eine neue große Reform der EU-Mehrwertsteuer-Vorschriften?
Möglicherweise. Die Europäische Kommission hat am 4. Oktober 2017 Pläne für eine neue große Mehrwertsteuer (MWSt)-Reform vorgelegt. Damit soll das derzeit existierende MWSt-System erneuert werden, welches zwar Vereinheitlichungen innerhalb der EU berücksichtigt, aber im Prinz noch aus 28 unterschiedlichen MWSt-Systemen der einzelnen Mitgliedsstaaten besteht. Aus den Unterschieden der Steuersysteme ergeben sich Schlupflöcher, die von Betrügern ausgenutzt werden. Dies soll mit der Reform geändert werden. Zudem gehen die Planungen weiter in Richtung eines endgültigen einheitlichen MWSt-Systems. Dabei soll es auch Verbesserungen für Unternehmen und Regierungen geben.
Folgende grundsätzliche Änderungen sind ab 2022 vorgesehen:
- Einführung einheitlicher MWSt-Sätze und einer einheitlichen Besteuerung grenzüberschreitender Umsätze. Letztere sollen wie inländische Umsätze im Binnenmarkt behandelt werden und damit der USt unterliegen.Dies soll den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen und Unternehmer senken, die grenzüberschreitend tätig sind und dient der Betrugsbekämpfung.
- Umstellung generell auf das Bestimmungslandprinzip, d.h. die MWSt geht an das Land des Endverbrauchers zu dem Steuersatz, der in diesem Land gilt.
- Es soll eine zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitend tätige Unternehmen geben. Analog der derzeitigen Regelungen für elektronische Dienstleistungen (MOSS), wird hierfür ein online-Portal eingerichtet, mit dem die betroffenen Unternehmer in ihrer Heimatsprache und nach den Regelungen des Heimatlandes Erklärungen abgeben und Zahlungen leisten können.
- Zum weiteren Bürokratieabbau sollen Rechnungen für Leistungen im grenzüberschreiten-den Handel auch nach den Vorschriften des eigenen Landes erstellt werden können. Zusammenfassende Meldungen entfallen.
Zudem soll die Möglichkeit einer Zertifizierung von Steuerpflichtigen eingeführt werden. Mit der Zertifizierung können Unternehmen von Vereinfachungen und zeiteinsparenden Regelungen profitieren. Die genaue Ausgestaltung bleibt aber noch abzuwarten.
Zunächst müssen die Vorschläge die Zustimmung der Mitgliedsstaaten finden und auch der Europäische Rat wird eine Stellungnahme zu den Änderungen der MWSt-Richtlinie abgeben. Erst danach werden die Details der Neuregelungen erarbeitet.