Nochmalige Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist für Lieferungen in Auslieferungslager bis Ende 2019
Das BMF hat die Nichtbeanstandungsfrist in Bezug auf die umsatzsteuerliche Behandlung von Lieferungen über inländische Warenlager nochmals bis zum 31.12.2019 verlängert. Damit bleibt den betroffenen Unternehmen nunmehr weitere Zeit, sich mit dem Thema auseinander zu setzen. 2020 sollen wiederum Neuregelungen auf EU-Ebene (sog. Quick Fixes) in Kraft treten, die auch eine europaweite Vereinfachungsregelung für (Konsignations-) Lager beinhalten.