Einführung eines Status zertifizierter Steuerpflichtiger

Nach einem Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission ist die Einführung eines „zertifizierten Steuerpflichtigen“ (certified tax payer, CTP) geplant. Der ambitionierte Zeitplan sieht derzeit eine Umsetzung bis zum 1. Januar 2019 vor.

Nach dem Vorschlag der Kommission soll ein zertifizierter Steuerpflichtiger eine Reihe von Vereinfachungen in Anspruch nehmen können. Diese Vorteile könnten dann gegebenenfalls auch von „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (authorised economic operators, AEOs) im Sinne des Zollrechts genutzt werden, denn für diese sollen die Anforderungen an den zertifizierten Steuerpflichtigen für Umsatzsteuerzwecke als erfüllt gelten.

Es gibt noch viele Unklarheiten in Bezug auf dieses Vorhaben, Betroffene sollten die Thematik aber dennoch im Blick behalten. Rasches Handeln könnte von Vorteil sein. Eine Überlegung wäre, kurzfristig den Status eines AEO zu erlangen, um damit zugleich für die Einführung des zertifizierten Steuerpflichtigen gerüstet zu sein. Der Status eines zertifizierten Steuerpflichtigen soll z.B. von Vorteil sein für Lieferungen in Konsignationslager aus anderen EU-Staaten, Reihengeschäfte oder auch innergemeinschaftliche Lieferungen, deren Nachweis für zertifizierte Steuerpflichtige vereinfacht werden soll. Derartige Transaktionen könnten aber z.B. auch auf Gruppenunternehmen oder Geschäftspartner ausgelagert werden, die bereits AEOs sind.

Bei den Überlegungen ist zu beachten, dass bestimmte Unternehmer den Status eines zertifizierten Steuerpflichtigen nicht beanspruchen können. Hierzu sollen z.B. nicht in der Gemeinschaft ansässige Unternehmer oder auch Kleinunternehmer gehören.

Die weitere Entwicklung hierzu bleibt abzuwarten. Informationen und Dokumente der EU zu diesem Thema sind abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu.