Quick Fixes – Neuerungen in der Umsatzsteuer ab dem 1. Januar 2020
Das Bundeskabinett hat am 31. Juli 2019 ein Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, das sogenannte „Jahressteuergesetz 2019“, auf den Weg gebracht. Hier werden auch Änderungen zur Umsetzung der sog. Quick Fixes vorgenommen. Diese Änderungen sind nun zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.