Das Bundeskabinett hat am 31. Juli 2019 ein Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, das sogenannte „Jahressteuergesetz 2019“, auf den Weg gebracht. Hier werden auch Änderungen zur Umsetzung der sog. Quick Fixes vorgenommen. Diese Änderungen sind nun zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Der Beitrag gibt einen kurzen Einblick über Neuerungen für Kleinunternehmer in der EU.

ZUSAMMENFASSUNG

Die Vereinfachung der Mehrwertsteuervorschriften für Kleinunternehmen soll helfen, den Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten im Bereich der Umsatzsteuer für Kleinunternehmen zu verringern. So sollen auch für Kleinunternehmen steuerliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, einen grenzüberschreitenden Handel zu fördern.

Das Vereinigte Königreich (VK) ist nunmehr nach der Ratifizierung des Brexit-Deals (Annahme des Austrittsabkommens durch das Britische Oberhaus am 22. Januar 2020) zum 31. Januar 2020 formal aus der EU ausgeschieden.